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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Dienstag Abend der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen umfassenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304, 18/1573, 18/1449, 18/1572) durchgesetzt hatten, stimmte der Ausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Entwurf zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf. Die Fraktion Die Linke nahm an den Abstimmungen nicht teil. Ihre Abgeordneten hatten die Sitzung kurz nach Beginn verlassen .
Beide Oppositionsfraktionen hatten die ihrer Ansicht nach zu späte Vorlage des Änderungsantrages kritisiert und erklärt, dass mit den kurzfristig eingebrachten Änderungen neue grundlegende Fragen der künftigen Förderung der erneuerbaren Energien betroffen seien, die bisher nicht Gegenstand der parlamentarischen Debatte gewesen seien. Daher beantragten die Oppositionsfraktionen in einem gemeinsamen Antrag die Durchführung einer weiteren öffentlichen Anhörung. Auf ihr sollen die Ausweitung der EEG-Förderung auf Anlagen in Nachbarländern, die Streichung der Vergütung für erneuerbare Energien bei länger anhaltenden Phasen mit negativen Preisen am Strommarkt (über sechs Stunden), die Regelung der Eigenstromversorgung inklusive der Kompensationsmaßnahmen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) sowie die die neue Verordnungsermächtigung zur Besonderen Ausgleichsregelung behandelt werden. Dieser Antrag wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt, weil das Anhörungsrecht bereits ausgeschöpft sei.
Mit ihrem Änderungsantrag nahm die Koalition auch eine Neuausrichtung der Eigenversorgung vor. Künftig soll die EEG-Umlagepflicht für alle neuen Eigenversorger im Grundsatz 40 Prozent betragen. Anlagen, die weder mit erneuerbaren Energien noch als KWK betrieben werden, müssen die volle Umlage zahlen. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen wird hierdurch ein „einfaches, nicht-diskriminierendes und gleiches Regelungssystem für den Eigenverbrauch“ eingeführt. Der Einstieg in die Umlagepflicht soll jedoch gleitend erfolgen. Bis Ende 2015 soll eine EEG-Umlage von 30 Prozent gelten, die später ansteigt. Kleine Anlagen werden zur „Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands“ nicht einbezogen, und auch Bestandsanlagen werden zunächst nicht mit der Umlage belastet. 2017 soll diese Regelung aber überarbeitet werden. Mit Blick auf die Bedenken der EU-Kommission beschloss die Koalition: „diese Neuregelung muss mit dem Beihilferecht vereinbar sein.“
Die Koalition will außerdem die verpflichtende Direktvermarktung der erneuerbaren Energien schneller einführen. Ab 2016 müssen alle Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt direkt vermarkten. Dies stärkt nach Ansicht der Koalition die Marktintegration der erneuerbaren Energien. Außerdem enthält der Änderungsantrag Bestimmungen zur Stärkung des Vertrauensschutzes für Biomasse-Bestandsanlagen sowie Änderungen für Biomethananlagen, Wasserkraftanlagen, die Windenergie auf See und die Geothermie. Die Fördersätze für Grubengas werden leicht abgesenkt, um Überförderungen zu vermeiden. Im Bereich der Besonderen Ausgleichsregelung wird unter anderem die Mindest-Umlage für die NE-Metall-Branche gesenkt. Als Mittelstandskomponente sind bei einem Stromverbrauch von unter fünf Gigawattstunden geringere Anforderungen an Energiemanagementsysteme vorgesehen.
Mehrere Änderungsanträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion (18/1331), in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die EEG-Novelle zurückzuziehen und durch eine Neufassung zu ersetzen.
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