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Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierte das Gremium am Dienstagabend für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1312). Keine Mehrheit fanden dagegen im Ausschuss je ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (18/1092) und der Grünen (18/185(neu)) zur Aufhebung der Optionspflicht sowie ein Linken-Antrag „für ein fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht“ (18/286).
Nach dem Regierungsentwurf, der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen „in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern“ in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Dem Gesetzentwurf zufolge ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres „acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt“. Nach einem mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommenen Änderungsantrag soll das angestrebte Gesetz einen Monat nach Verkündung in Kraft treten.
Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass der Regierungsentwurf in einer Sachverständigen-Anhörung als verfassungskonform bewertet worden sei. Man halte den „jetzt eingeschlagenen Weg für einen gangbaren, nachvollziehbaren und guten“.
Die SPD-Fraktion unterstrich, dass ihre Forderung nach Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht zu 100 Prozent mit dem Koalitionsvertrag übereinstimme. Man habe aber einen Koalitionskompromiss gefunden und jetzt ein „ganz vernünftiges Gesetz“ vorgelegt.
Die Linksfraktion Die Linke bekräftigte den Standpunkt, dass Mehrstaatigkeit möglich sein müsse. Sie wertete die Optionspflicht für in Deutschland geborene Menschen als „Unding“ und kritisierte, dass die Regierungsvorlage nicht zu deren Abschaffung führe.
Die Grünen-Fraktion Bündnis betonte, sie lehne die Optionspflicht grundsätzlich ab. Zugleich warnte sie, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung die EU-Freizügigkeit der betroffenen Deutschen beschränke.
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