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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren sorgen. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/1959) außerdem die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht. Damit soll das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben, fordert die Linksfraktion.
Die Fraktion schreibt, nach dem Motto „Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert“ wollten sich die Atomkonzerne aus der Verantwortung für die von ihnen verursachten Folgen der Atomenergienutzung stehlen und ihre Kosten für die Stilllegung der Atomanlagen und die ungelöste dauerhafte Atommülllagerung auf ein Minimum begrenzen. Die drei großen Energiekonzerne E.on, RWE und EnBW wollten die Kernkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung einbringen, die die Anlagen bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2022 betreiben solle. Gleichzeitig solle die Stiftung für den Milliarden teuren Abriss der Atomkraftwerke und die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein. „Gehören soll diese sogenannte Bad Bank für Atomkraftwerke dem Bund; der Staat soll die gesamten Risiken übernehmen, die derzeit noch bei den AKW-Betreiberfirmen liegen. Damit wollen sich die Konzerne vom Verursacherprinzip verabschieden“, stellt die Linksfraktion fest und fordert, dass der Deutsche Bundestag diese Pläne ablehnen müsse. „Nach Jahrzehnten rentabler Geschäfte mit der Risikotechnologie müssen darum die gesamten Kosten für den Atomausstieg heute und in Zukunft ohne Wenn und Aber von den Atomkonzernen geschultert werden“, fordert die Fraktion in ihrem Antrag.
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