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Berlin: (hib/JOH) Der Bericht der Bundesregierung zur städtebaulichen Wirkungsweise des Paragraf 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung liegt dem Bundestag jetzt als Unterrichtung (18/1922) vor. Erstellt wurde er im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durch das Deutsche Institut für Urbanistik. Sein Auftrag war unter anderem zu klären, ob und inwieweit sich die Struktur des Einzelhandels, insbesondere mit Blick auf die Versorgung der Bevölkerung in Städten und in ländlichen Räumen mit den Waren des täglichen Bedarfs, durch das geltende Baurecht nachteilig entwickelt hat.
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