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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts (18/2088) vorgelegt. Danach soll in Deutschland lebenden Ausländern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, durch eine Ergänzung des Grundgesetzes „nach Maßgabe von Landesrecht das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden“ eingeräumt werden. Zudem soll laut Vorlage ausdrücklich klargestellt werden, dass von dem Wahlrecht auch das Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene erfasst wird.
Zu Begründung verweist die Fraktion darauf, dass es Drittstaatsangehörigen im Gegensatz zu Unionsbürgern auch nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland verwehrt sei, „das Zusammenleben politisch mitzugestalten, da sie nicht einmal auf kommunaler Ebene an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen“. Das widerspreche dem demokratischen Prinzip und dem „in ihm enthaltenen Freiheitsgedanken, eine Kongruenz zwischen den Inhabern politischer Herrschaft und den dauerhaft einer Herrschaft Unterworfenen herzustellen“.
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