Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli
Berlin: (hib/STO) Der Bundesnachrichtendienst (BND) handelt bei seiner Aufgabenerfüllung „im Einklang mit den bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften“. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2128) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1986). Darin führten die Fragesteller aus, dass der BND nach Auffassung führender deutscher Verfassungsrechtler bei seiner Auslandsaufklärung gegen das Grundgesetz verstoße, „weil diese Ausspähung der Telekommunikation ohne die erforderliche, hinreichend bestimmte und verhältnismäßige gesetzliche Ermächtigungsgrundlage“ erfolge.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein