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Berlin: (hib/HLE) Ausschreibungen sind das Grundprinzip für eine Förderung von erneuerbaren Energien. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2199) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2041) hin. Die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU würden für die Jahre 2015 und 2016 eine Testphase vorsehen, in der fünf Prozent des nationalen Ausbaupfads auszuschreiben seien. Ab 2017 sei vorgesehen, die gesamte Förderung für erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Koppelung auf Ausschreibungen umzustellen. Ob sich bei den Ausschreibungsmechanismen Abweichungsmöglichkeiten ergeben könnten, ist für die Regierung noch nicht geklärt.
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