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Berlin: (hib/JBB) Bewährungshelfer sollen zukünftig personenbezogene Daten ihrer Probanden unmittelbar an die Polizei und Justizvollstreckungsanstalten übermitteln können. Der Bundesrat verlangt in einem Gesetzesentwurf (18/2012), die Rechte der Bewährungshelfer in einem extra Abschnitt des Strafprozessordnung (StOP) auszugliedern und entsprechend zu erweitern. Somit sollen Bewährungshelfer das Recht erhalten, die persönlichen Daten der Verurteilten, die der Bewährungshilfe unterstellt sind, unmittelbar an die Staatsanwaltschaften und der Polizei mitzuteilen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung Dritter oder zur Sicherung der Zwecke der Bewährungshilfe erforderlich ist. Ebenso sollen die Daten an die Einrichtungen des Justizvollzugs übersandt werden, wenn die Kenntnis der Daten für den Vollzug der Gefängnisstrafe, zur Förderung der Behandlungsplanung oder der Entlassungsvorbereitung erforderlich ist. Die Änderung soll den Informationsfluss zwischen den beteiligten Stellen optimieren. Oftmals gewinne nämlich der Bewährungshelfer im Rahmen seiner Tätigkeit gewisse Kenntnisse über seine Probanden, die zur effizienten Gefahrenabwehr oder bei der Strafvollstreckung benötigt werden und bei der Resozialisierung helfen, so die Begründung des Bundesrates.
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