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Berlin: (hib/PK) Film- und Tonaufnahmen von laufenden Auslandseinsätzen der Bundeswehr unterliegen nach Angaben der Bundesregierung strengen Regelungen. So seien private Bild-, Film- und Tonaufnahmen in Liegenschaften der Bundeswehr sowie innerhalb und außerhalb von Dienstgebäuden verboten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/2397) auf eine Kleine Anfrage (18/2311) der Fraktion Die Linke.
Ab 2009 habe es Anweisungen gegeben, dienstliche „Bildaufzeichnungen von Gefechtssituationen“ anzufertigen, um den eigenen Informationsbedarf zu decken sowie das Material für die Pressearbeit und Ausbildungszwecke zu nutzen. Ab 2011 seien für dienstliche Aufnahmen mit Helmkameras restriktive Auflagen festgelegt worden. Aufnahmen mit privaten Geräten seien nur ausnahmsweise bei einem dienstlichen Interesse gestattet, wobei die selben Regeln gälten wie beim Einsatz von Dienstgeräten. Vor allem seien die Aufnahmen „nach dienstlicher Übernahme von privaten Speichermedien zu löschen“.
In einer Weisung des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr von 2013 werde nochmals hervorgehoben, dass während eines laufenden Auslandseinsatzes grundsätzlich alle Informationen über dienstliche Tätigkeiten in- und außerhalb der Feldlager der Verschwiegenheit unterlägen, teilt die Regierung weiter mit.
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