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Berlin: (hib/STO) Die Bundestagsfraktionen können im kommenden Jahr auf eine Anhebung der Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt hoffen. Dies geht aus einem als Unterrichtung (18/2500) vorgelegten Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Benehmen mit dem Ältestenrat hervor. Danach würde der monatliche Grundbetrag für jede Fraktion ab dem Haushaltsjahr 2015 bei 390.978 Euro liegen und der monatliche Betrag für jedes Mitglied bei 8.162 Euro. Wird der Vorschlag umgesetzt, bedeutet dies eine Erhöhung der Geldleistungen um insgesamt 4,59 Prozent. Die für die laufende Legislaturperiode festgelegten Oppositionszuschläge blieben unverändert.
In der Unterrichtung wird darauf verwiesen, dass sich nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes im Juli 2014 gegenüber dem Vorjahresmonat eine durchschnittliche Preiserhöhung von drei Prozent bei den Kosten für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Verpflegungs-, Beherbergungs- und Verkehrsdienstleistungen ergeben habe. Diese Preiserhöhung müsste angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 23 Prozent für ihre Sachausgaben zu einer Erhöhung der Geldleistungen um 0,69 Prozent für 2014 führen.
Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, ist es angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 77 Prozent für ihre Personalausgaben notwendig, dass das Ergebnis der letzten Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zu einer entsprechenden Erhöhung der Geldleistungen um 3,9 Prozent für das Jahr 2015 führt.
Dem Vorschlag zufolge werden die Geldleistungen im Haushaltsjahr 2014 nicht angehoben. Damit leisteten die Fraktionen „einen Beitrag zu den Einsparungen im Bundeshaushalt“. Der Bundestagspräsident ist nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen vorzulegen.
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