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Berlin: (hib/HLE) Die Lebensversicherungsunternehmen sind an Zusagen, die sie ihren Kunden im Rahmen der Deklarationen zur Überschussbeteiligung gegeben haben, gebunden. Eine nachträglich Änderung der Jahresdeklaration durch ein Versicherungsunternehmen sei nicht möglich, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2499) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2395).
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