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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung nimmt in ihrer Antwort (18/2519) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2344) Stellung zu Fragen nach Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Mindestlöhnen und Binnenmarktfreiheiten. Darin stellt die Regierung fest, sie verteidige in den Verfahren „grundsätzlich die Unionskonformität des deutschen Rechts“. Sie werde dies auch in Zukunft tun.
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