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Berlin: (hib/ROL) Das Bundeskabinett hat am 20. August 2014 die 25. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Eine isolierte Kostenabschätzung einzelner Änderungsvorschläge zum BAföG, die die Bundesregierung selbst nicht verfolgt und in ihrem Regierungsentwurf nicht vorgesehen hat, ist nicht möglich, soweit sie nicht ohnehin über das dazu erforderliche Datenmaterial verfügt, heißt es in ihrer Antwort (18/2532) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grünen (18/2353). Anders als bei Schülern könnte man externe Vorausberechnungen zur zukünftigen Zahl von Studenten für die BAföG-Ausgabenprognosen nur eingeschränkt verwenden. Gleichwohl präsentiert die Bundesregierung in ihrer Antwort mehrere Modellrechnungen.
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