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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch gegen einen Verzicht auf Investor-Staat-Schiedsverfahren in den geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) ausgesprochen. Der Ausschuss lehnte mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für einen fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne“ (18/1458) ab. Neben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte die Fraktion Die Linke für den Antrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete TTIP und CETA als „gefährliches Instrument, das wir aus rechtsstaatlichen Gründen ablehnen“.
Die CDU/CSU Fraktion warf den Grünen den Versuch der Diskreditierung von internationalen Schiedsverfahren vor, obwohl diese Verfahren Bestandteil von vielen internationalen Verträgen seien. Transparenz bei diesen Schiedsverfahren wolle die Union aber auch. Die SPD-Fraktion sprach sich dafür aus, die Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit und zum Investitionsschutz aus beiden Abkommen heraus zu verhandeln. Ein Sprecher der Fraktion warnte vor Extrempositionen und verlangte, man müsse auch die Vorteile der Freihandelsabkommen sehen. Danach könne man darüber sprechen, wo die roten Linien seien. Eine Befassung des Bundestages mit beiden Verträgen werde frühestens Mitte 2015 erwartet. Die Fraktion Die Linke warf den Sozialdemokraten vor, ihre eigene Beschlusslage nicht ernst zu nehmen. Auch wandte sich die Fraktion Die Linke gegen Investitionsschutzbestimmungen: Wenn es um die Frage gehe, ob Blinker von Kraftfahrzeugen rot oder grün zu sein hätten, dann brauche man keinen Investitionsschutz.
In ihrem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, sich im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass in die beiden geplanten Freihandelsabkommen kein Mechanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird. TTIP und CETA könne nicht zugestimmt werden, wenn sie Schiedsverfahren jenseits der staatlichen Gerichtsbarkeit vorsehen würden: „Wer den Rechtsstaat stärken will, darf diesen nicht zur Disposition stellen“, schreiben die Abgeordneten.
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