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Berlin: (hib/JBB) Eine gesetzliche Deckelung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite wurde von den eingeladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch mehrheitlich abgelehnt. Hauptgrund ist, dass der Dispokredit und der damit verbundene Zinssatz nach Aussage der Experten ein Kopplungsprodukt ist, dessen Kosten mit den Kosten anderer Produkte wie dem Girokonto verbunden sei und daher jede Bank unterschiedliche Preise habe. Grund der Anhörung waren zwei Anträge der Fraktion Die Linke (18/807) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1342). Angesichts der niedrigen Zinsen, mit denen sich Banken bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Geld leihen können, fordern beide Anträge eine Vereinheitlichung der Zinssätze. Die Linke auf höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der EZB, die Grünen auf ein „vertretbares Niveau“.
Die Mehrheit der eingeladenen Sachverständigen lehnten solche Überlegungen ab. Christoph Kaserer von der Technischen Universität München erläuterte, dass der Dispokredit ein Koppelungsprodukt sei, das mit anderen Dienstleistungen wie dem Girokonto verbunden ist. Bei einer Deckelung würden die Kosten an anderer Stelle wieder hereingeholt werden. Eine gesetzliche Maßnahme schade den Verbrauchern deshalb eher. Markus Arzt von der Universität Bielefeld sprach sich ebenfalls gegen eine „Zinspreisbremse“ aus. Sie würde zu stark in die private und unternehmerische Autonomie der Banken eingreifen. Sinnvoller sei es, die Transparenz zu erhöhen und konkrete Angebotspflichten oder Beratungspflichten für den Fall der Fälle einzuführen. So sah es auch Gerhard Hofmann von der Deutschen Kreditwirtschaft, wenngleich es seiner Meinung nach bereits umfangreiche Informationspflichten für die Banken gebe. Auch herrsche kein Marktversagen in Deutschland, vielmehr gebe es einen sehr heftigen Wettbewerb im Bankensektor. Martin Schmidberger, Vertreter der ING-DiBa AG, sagte, sein eigenes Haus, das relativ niedrige Zinssätze für den Dispokredit habe, sei Beispiel dafür, dass es kein Marktversagen gebe. Auch er hielt eine gesetzliche Deckelung des Zinssatzes nicht für sinnvoll. Allerdings sieht Schmidberger ein „massives Versagen an Transparenz am Markt“. Die Institute sollten eher jede Zinsänderung explizit und aufmerksamkeitsstark kommunizieren.
Aus Sicht der Praktiker berichtete der Rechtsanwalt Dean Martinovic aus Berlin. Im Alltag kämen juristische Auseinandersetzungen um Dispozinsen kaum vor. Ein Vorgehen gegen hohe Dispo-Zinsen mit dem Hinweis auf „Wucher“ sei juristisch nicht möglich. Allerdings sehe er bei Zinsen für die geduldete Überziehung eine abschreckende Sanktionsmöglichkeit, wenn die Informations- und Unterrichtungspflichten verletzt worden sind. Skeptisch zeigte sich Frank-Christian Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Zwar sei die Höhe des Dispozinssatzes für viele Menschen nicht ausschlaggebend für die Wahl ihres Kontos, aber er sei skeptisch, ob mehr Transparenz allein das Probleme löse. Einzig eine gesetzliche Begrenzung sei die „einzig zuverlässige Methode, das Zinsniveau zu senken“. Dem stimmte Pamela Wellmann von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände zu. Aus Sicht der Schuldnerberatung sei der Dispokredit und der damit zusammenhängende Dispozins Mitauslöser für Überschuldung. Für bestimmte Verbrauchergruppen sei der Zinssatz nicht verhandelbar oder ein Umstellen auf einen günstigeren Verbraucherkredit nicht möglich.
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