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Berlin: (hib/AW) Die Übernahme der einmaligen und laufenden Verwaltungskosten, die den Bundesländern durch die Einführung des Elterngeld Plus sowie des Partnerschaftsbonus entstehen, durch den Bund, kommt aus Sicht der Bundesregierung aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht. Dies geht aus der Gegenäußerung der Regierung (18/2625) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf über die Einführung des Elterngelds Plus (18/2583) hervor.
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