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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung warnt nachdrücklich vor dem Konsum sogenannter Neuer Psychoaktiver Substanzen (NPS), auch „Legal Highs“ genannt. Solche Suchtstoffe würden bisweilen auch als Kräutermischungen, Badesalze, Dünger oder Raumlufterfrischer in den Verkehr gebracht, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/2550) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2439). Der Konsum dieser psychotropen Substanzen sei mit „unkalkulierbaren gesundheitlichen Gefahren“ verbunden.
Nicht alle „Legal Highs“ fallen unter die Verbotsbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes, können aber schwere, bisweilen tödliche Nebenwirkungen entfalten. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Bezeichnung der Stoffe irreführend, weil damit suggeriert werde, es handele sich um Produkte von geprüfter Qualität. Auch aus rechtlicher Sicht sei die Benennung „Legal“ nicht gerechtfertigt.
Bei den NPS werden den Angaben zufolge bekannte chemische Grundstrukturen von Cannabinoiden, Cathinonen, Phenethylaminen, Tryptaminen und Piperazinen synthetisch abgewandelt, wobei in allen Fällen eine starke Wirkung auf die Psyche erhalten bleibt. Besonders riskant ist der Mischkonsum verschiedener Stoffe.
Seit 2010 sind nach Angaben der Regierung 503 Intoxikationen (Vergiftungen) und 20 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von NPS bekannt geworden. Typische negative Begleiterscheinungen beim Konsum solcher Stoffe seien Herzrasen, Unruhe, Bewusstlosigkeit und Halluzinationen. Eine nicht repräsentative online-Umfrage habe 2011 ergeben, dass auffallend viele NPS-Konsumenten jung, männlich und vergleichsweise gut gebildet seien. Als Motivation gaben Konsumenten Rausch, Neugier und die Legalität der Stoffe an.
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