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Berlin: (hib/ROL) Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/2624) auf, die Unzulässigkeit des Exports der Brennelemente aus dem AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich GmbH) in die USA anzuerkennen und sämtliche Vorbereitungen hierfür unverzüglich einzustellen. Zudem soll die Betreibergesellschaft FZJ darauf verpflichtet werden, ernsthaft und vorrangig die Option der Errichtung eines neuen oder ertüchtigten erdbebensicheren Zwischenlagers auf dem Gelände des FZJ oder in unmittelbarer Nähe zu prüfen.
Der Kugelhaufenreaktor AVR Jülich sei am 31. Dezember 1988 nach verschiedenen Störfällen und gravierenden Sicherheitsmängeln abgeschaltet worden, schreiben die Grünen. Im Zwischenlager in Jülich befänden sich derzeit 152 Castor-Behälter mit hoch radioaktiven Brennelementekugeln aus dem AVR. Gesellschafter des Forschungszentrums Jülich (FZJ) sei der Bund mit 90 Prozent und das Land NRW mit 10 Prozent.
Im Jahr 2013 sei die Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich ausgelaufen, weil FZJ und die Bundesregierung als beherrschender Anteilseigner es über viele Jahre hinweg versäumt hätten, eine Ertüchtigung oder einen Neubau des Zwischenlagers anzugehen. Stattdessen verfolgten FZJ und Bundesregierung seit Jahren nur das Ziel, den Atommüll aus Jülich abzutransportieren. Seit einiger Zeit sei dafür der Export des Atommülls in die USA in die Wiederaufarbeitungsanlage in Savannah River Site (SRS) im Staat South Carolina im Gespräch.
Dass die Bundesregierung diese Variante sehr ernsthaft und offensichtlich als einzige in Erwägung ziehe, werde unter anderem aus dem Haushaltsentwurf des BMBF für 2015 deutlich (18/2000).
Einen Export der Jülicher Brennelemente in die USA hält die Bundestagsfraktion für nicht akzeptabel, da es sich bei den abgebrannten Brennelementen entgegen der Sprachregelung
der Bundesregierung nicht um Forschungsmüll handle. Der AVR sei nach Definition der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), des Deutschen Atomforums und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ein Prototyp-Leistungsreaktor gewesen. Atommüll aus einem solchen Reaktor sei laut Standortauswahlgesetz in Deutschland zu entsorgen. Wiederaufarbeitung im Ausland sei überdies nach dem Atomgesetz seit 2005 untersagt. Ein Export der abgebrannten Brennelemente widerspreche dem Verursacherprinzip und verstoße gegen alle Prinzipien, auf die sich Deutschland zuletzt mit dem Standortauswahlgesetz verpflichtet habe. Mit einem solchen Tabubruch werde ein Präzedenzfall geschaffen, der die Tür zu weiteren Atommüllexporten aufmache. Zudem sei der Transport von Atommüll bedeutet eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt einher.
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