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Berlin: (hib/MIK) Die Republik Irland will einen Teil ihrer 2010 empfangenen Finanzhilfe vorzeitig an den Internationalen Währungsfonds (IWF) zurückzahlen. Um diese Rückzahlungen zu ermöglichen, beantragt das Bundesfinanzministerium die Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Absatz 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) zu einer Ausnahme von der in der Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität mit Irland enthaltenen Klausel über die parallele proportionale vorzeitige Tilgung von Darlehen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) durch Irland in Höhe von bis zu 18,3 Milliarden Euro (18/2683). Bei Zustimmung durch den Bundestag würde die Bundesregierung ermächtigt, im Direktorium des EFSF entsprechenden Beschlussvorschlägen zur Nichtanwendung der Parallelitätsklausel zuzustimmen.
Irland hat im Rahmen seines makroökomomischen Anpassungsprogramms der Jahre 2010 bis 2013 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 67,5 Milliarden Euro von der EFSF, vom Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), vom IWF sowie von den bilateralen Geberländern Großbritannien, Schweden und Dänemark erhalten, heißt es zur Begründung. Um Zinskosten einzusparen, strebe Irland nun die vorzeitige Rückzahlung eines Großteils seines Kredits des IWF an.
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