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Berlin: (hib/HLE) Die Europäische Bankenunion ist Thema einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss. Dabei geht es um zwei Gesetzentwürfe zur Abwicklung und Sanierung von systemrelevanten Banken sowie um den europäischen Bankenabwicklungsfonds. Die Anhörung beginnt am Montag, den 6. Oktober 2014, um 13.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und soll bis 15.00 Uhr dauern.
Liste der Sachverständigen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), Deutsche Bundesbank, Deutsches Aktieninstitut e. V., Die Deutsche Kreditwirtschaft (BVR e.V.), Europäische Kommission, Europäische Zentralbank, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Prof. Martin Hellwig (Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern), Prof. Christoph Herrmann (Universität Passau), Prof. Rudolf Hickel (Universität Bremen), Prof. Jan Pieter Krahnen (Goethe-Universität Frankfurt) und Prof. Franz-Christoph Zeitler (Universität Augsburg).
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575, 18/2626) soll in Deutschland die Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute möglich werden, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird. Mit dem Entwurf wird die EU-Abwicklungsrichtlinie umgesetzt. Die national schon umgesetzten Teile der Abwicklungsrichtlinie werden in den Entwurf integriert.
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (FMSA) zunächst nationale Abwicklungsbehörde werden und später als „Anstalt in der Anstalt“ in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) integriert werden. Die Kreditinstitute haben Sanierungspläne zur Vorbereitung auf den Krisenfall zu erstellen. Die Abwicklungsbehörde soll weitreichende Befugnisse erhalten, um im Fall einer Bestandsgefährdung eines Instituts eine geordnete Abwicklung betreiben zu können und dabei die Finanzstabilität zu wahren sowie öffentliche Mittel und gedeckte Einlagen der Kunden zu schützen. Die derzeit erhobene Bankenabgabe soll durch die Einführung einer neuen, den Vorgaben der EU-Richtlinie entsprechenden Bankenabgabe abgelöst werden.
Die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken sollen auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576, 18/2627). Hauptziel des Abwicklungsregimes ist nach Angaben der Bundesregierung, dass in Zukunft nicht mehr die Steuerzahler, sondern vorrangig die Finanzinstitute selbst für die Kosten von Bankenproblemen aufkommen.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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