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Berlin: (hib/JOH) In fast allen Bundesländern und in vielen anderen Regionen Europas sind die Kormoranbestände in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Die deutschen Bestände hätten sich von ihrem durch Verfolgung verursachten Tiefstand Ende der 1970er- beziehungsweise Anfang der 1980er-Jahre zunächst bis zu einem Maximalwert von zirka 25.000 Brutpaaren im Jahr 2008 erholt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2979) auf eine Kleine Anfrage (18/2782) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seither aber seien die Bestände wieder gesunken und pendelten um Werte von 20.000 bis 22.000 Brutpaaren.
Nach Ansicht der Regierung deuten die nicht mehr kontinuierlich wachsenden Brutpaarzahlen darauf hin, dass der Kormoran in Deutschland die Kapazitätsgrenzen seines Lebensraumes erreicht habe. Somit nehme die innerartliche Konkurrenz zu und es sei nicht mehr mit relevanten Wachstumsraten zu rechnen. Darüber hinaus könnten die sinkenden Bestandszahlen auch mit Eingriffen in Nachbarländern, zum Beispiel in Brutkolonien in Dänemark, zusammenhängen.
Die Regierung verweist darauf, dass in acht Bundesländern, darunter in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, Verordnungen bestünden, die den Abschuss von Kormoranen unter Erteilung einer allgemeinen Ausnahme gemäß § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes erlauben. Die Verordnungen stützten sich nur auf fischereiwirtschaftliche Schäden und teilweise auf Belange des Fischartenschutzes. Wichtig für die Erteilung dieser Ausnahme sei, schreibt die Bundesregierung, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden könne, dass die Präsenz von Kormoranen in einem bestimmten Gebiet tatsächlich für einen „erheblich reduzierten fischereiwirtschaftlichen Ertrag“ verantwortlich sei.
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