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Berlin: (hib/JOH) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am Mittwochmorgen einer geplanten Änderung des Baugesetzbuches zugestimmt, mit der die Unterbringung von Flüchtlingen ab dem Jahr 2015 auch in Gewerbegebieten und Außenbereichen von Siedlungen ermöglicht werden soll. Die Änderung ist auf fünf Jahre befristet. Für den durch die Koalitionsfraktionen in Teilen abgeänderten Gesetzentwurf des Bundesrates (18/2752) stimmten CDU/CSU und SPD, die Linksfraktion votierte dagegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Am Donnerstag will der Bundestag das Gesetz beschließen.
Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen hilft das Gesetz den Kommunen, schnell und rechtssicher Unterbringungsmöglichkeiten für die hohe Zahl an Flüchtlingen zu schaffen. Viele Kommunen ständen unter enormem Druck und wüssten nicht mehr, wo sie die Asylsuchenden unterbringen sollen, hieß es aus der Unionsfraktion. Allerdings könne eine zeitliche befristete Änderung des Baugesetzbuches nicht alle Probleme lösen und daher nur ein Baustein in einer Reihe von Maßnahmen sein.
Unionsabgeordnete verwiesen auf die Aussage von Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am Montag, wonach Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten oder Außenbereichen immer nur „ultima ratio“ sein würden. Zuerst würden die Kommunen immer prüfen, ob im Innenbereich von Städten eine dezentrale Unterbringung möglich sei. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft seien, komme eine Unterbringung in Gewerbegebieten in Betracht. Voraussetzung hierfür sei aber die Nähe zu Einrichtungen für soziale Zwecke sowie die Einhaltung emissionsrechtlicher Vorschriften.
Die SPD-Fraktion bezeichnete die Gesetzesänderung als Notlösung, um die großen Probleme in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie Hamburg oder München, anzugehen. Eine möglichst dezentrale Unterbringung in Wohnungen sei zwar die beste Lösung, jedoch stünden dafür derzeit zu wenige Wohnungen zur Verfügung. Die Sozialdemokraten schlossen sich daher auch der Forderung der Grünen an, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu verpflichten, den Kommunen bundeseigene Liegenschaften zu guten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Außerdem forderten sie die Schaffung verbindlicher Standards für Flüchtlingseinrichtungen, um die Asylsuchenden menschenwürdig unterzubringen. Dies hatten in der Anhörung am Montag auch zahlreiche Sachverständige verlangt.
Die Grünen, die jahrelange Fehler und Versäumnisse in der Flüchtlingspolitik kritisierten, forderten neben einer Gesetzesänderung im Hinblick auf die BImA auch ein Umbauprogramm für Liegenschaften, die für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Außerdem mahnten sie eine frühzeitige Evaluierung des vorliegenden Gesetzes an, um dessen Auswirkungen in der Praxis erkennen zu können. Wie auch die anderen Fraktionen vertraten sie die Ansicht, dass Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten nur „ultima ratio“ sein könnten, da diese zu Integrationsprobleme führten.
Die Linksfraktion lehnte das Gesetz grundsätzlich ab, da es ihrer Auffassung nach zu einer Verschiebung von Flüchtlingen in Gewerbegebiete führt. Dies sei mit einer Willkommenskultur und dem Schutz der Menschenwürde nicht vereinbar. Flüchtlinge sollten dezentral untergebracht werden und höchstens sechs bis acht Wochen in Sammelunterkünften leben müssen, forderte die Fraktion. Der Regierung warf sie langfristige Fehler in der Wohnungspolitik vor. Zudem kritisierten die Linken die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel. Stattdessen sollten die Kommunen stärker als bisher miteinander kooperieren, um Potenziale zur Lösung der aktuellen Probleme besser zu erschließen. So stünden gerade im Osten Deutschlands viele Wohnungen leer.
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