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Berlin: (hib/PK) Das deutsche Gesundheitssystem ist nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht ausreichend auf behinderte Menschen eingestellt. So sei beispielsweise nur ein kleiner Teil der Praxen niedergelassener Ärzte und Therapeuten baulich und technisch barrierefrei, heißt es in einem Antrag (18/3155) der Fraktion, in dem eine durchgreifende Verbesserung zugunsten Behinderter verlangt wird. Auch die auf Behinderte rücksichtnehmende Kommunikation sei unzureichend entwickelt.
Angesichts des demografischen Wandels sei damit zu rechnen, dass immer mehr Menschen mit Behinderung in Deutschland leben. Unabhängig vom Alter steige auch die Zahl der psychischen Erkrankungen, geben die Abgeordneten zu bedenken. Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichte die Vertragsstaaten, das Recht behinderter Menschen auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu allen allgemeinen Diensten des Gesundheitssystems zu sichern.
Die Sozialgesetzbücher enthielten zwar einige Vorgaben für die Gesundheitsversorgung behinderter Menschen. In der Praxis falle jedoch immer wieder auf, „dass die Umsetzung dieser Regelungen Probleme bereitet oder gar nicht erst stattfindet“. Gesetzliche Regelungen liefen auch deshalb ins Leere, weil Uneinigkeit darüber bestehe, wer eine bestimmte Leistung zu erbringen und zu finanzieren habe.
Die Grünen verlangen in ihrem Antrag unter anderem, den Krankenkassen per Gesetz die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Versicherten solche Arztpraxen zu empfehlen, „die in baulicher und fachlicher Hinsicht für eine barrierefreie gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung geeignet sind“. In die Vorschriften zur vertragsärztlichen Bedarfsplanung sollten konkrete Zielvorgaben zum Anteil barrierefreier Praxen mit aufgenommen werden. Die Barrierefreiheit sollte künftig verbindliches Kriterium bei der Neuzulassung von Arztpraxen und Heilmittelerbringern sowie bei der „Präqualifizierung von Hilfsmittelerbringern“ sein.
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