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Berlin: (hib/ROL) Im Umgang mit den Kernbrennstoffen hat die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt oberste Priorität. Die Entscheidung Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, wo die Castor-Behälter aus dem aus dem stillgelegten Atomkraftwerk AVR (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich) gelagert werden, „ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3230) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2998).
Die Linke nach dem Stand der Verhandlung des Export von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktiven Kugelbrennelementen aus dem Atomkraftwerk AVR in die USA gefragt und unter anderem mehr Transparenz angemahnt. Der Umgang mit hochradioaktiven Atomabfällen sei in der Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht gelöst.
Welche Option zur Lagerung der Kugelbrennelemente zum Tragen komme, hänge insbesondere von einer Bewertung des vom Forschungszentrum Jülich (FZJ) erstellten Detailkonzepts zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich durch das Wirtschaftsministerium als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde ab, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Der zuständige nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister habe erst kürzlich erläutert, dass er persönlich eine weitere Lagerung vor Ort in Jülich aufgrund von Sicherheitsbedenken für die unwahrscheinlichste Variante halte. Das Wirtschaftsministerium hatte die Räumung angeordnet, da nicht absehbar gewesen sei, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden könne. Nach Angaben des FZJ seien zu Beginn des Betriebes des Reaktors der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) hochangereicherte Brennelementtypen (High Enriched Uranium, HEU) mit einem Anreicherungsgrad von 90 bis zu 93 Prozent (Verhältnis U-235 zur Gesamtmenge Uran) zum Einsatz gekommen.
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