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Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will das EU-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz, das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Gesetz) und weitere Rechtsnormen ändern. Durch die Änderungen soll die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gewährleistet werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/3253) vorgelegt.
Wie die Regierung in dem Entwurf schreibt, sei die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik, inklusive der in diesem Bereich arbeitenden Mitarbeiter, im Dezember 2013 vom Landwirtschaftsministerium zum Justizministerium gewandert. Dieser Übergang sei im Mai 2014 vollzogen worden. Die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung durch das BMJV stehe jedoch nicht im Einklang mit den oben genannten Gesetzen, die daher angepasst werden müssten.
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