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Berlin: (hib/STO) Ein Sicherheitsabkommen Deutschlands mit Tunesien ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/3054) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2719). Wie die Bundesregierung darin ausführt, enthält das von ihr verhandelte Abkommen mit der tunesischen Regierung über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich „Regelungen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und des Terrorismus sowie über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration und des Katastrophenschutzes“. Nach Abschluss der Verhandlungen werde das Sicherheitsabkommen dem Bundestag zur Ratifikation vorgelegt.
Der Antwort zufolge besteht aus Sicht der Bundesregierung „ein Unterstützungsbedarf der tunesischen Sicherheitsbehörden bei ihrer Entwicklung zu rechtsstaatlichen und professionell arbeitenden Behörden“. Tunesien sei als Nachbar Europas bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität von strategischer Bedeutung. Dies gelte insbesondere in den kriminalpolizeilichen Deliktbereichen internationaler islamistischer Terrorismus, Kfz-Kriminalität und Schleusungskriminalität. Die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der technischen Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen habe als wesentliches Ziel die Stärkung der Hilfe zur Selbsthilfe.
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