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Berlin: (hib/HLE) Ob der steuerliche Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum derzeit zu niedrig angesetzt ist und ob die Ausgestaltung des steuerlichen Familienlastenausgleichs hinter den verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen zurückbleibt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/3335) von der Bundesregierung erfahren. Daneben geht es in der Kleinen Anfrage auch um erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten und um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
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