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Berlin: (hib/MIK) Eine monetäre Bewertung des Sachanlagevermögens der Bundesfernstraßen erfolgt bislang nicht und ist nach der derzeitigen Rechtslage auch nicht erforderlich. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3381) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3139) zur Finanzierung und Verwaltung der Bundesfernstraßen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur plane die Schwerpunkte der Bundesstraßeninvestitionen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes, lege die Verteilung der Mittel fest und bewirtschafte diese gemeinsam mit den Auftragsverwaltungen der Länder, heißt es weiter. Darüber hinaus übe es die Rechts- und Fachaufsicht über die Länder als Auftragsverwaltungen für die Bundesfernstraßen aus.
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