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Berlin: (hib/AHE) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird noch in diesem Jahr eine Halbzeitbilanz zur Umsetzung des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit vorlegen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3423) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3423) weiter schreibt, wolle sie sich nach Auslaufen des ersten Aktionsplans (2013-2015) „weiterhin für eine kontinuierlich verbesserte Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit einsetzen“. Der aktuelle Aktionsplan biete dafür eine hervorragende Grundlage.
Die Bundesregierung kündigt zudem an, die inklusive Gestaltung von Entwicklungsmaßnahmen während „des laufenden Aktionsplans und darüber hinaus weiterhin deutlich“ auszubauen. „Im Rahmen des Aktionsplans werden bis zum Ende der Laufzeit voraussichtlich mehr als 37 Millionen Euro für Maßnahmen mit Bezug zum Thema Inklusion beauftragt worden sein“, heißt es weiter.
Zur Frage nach den Kriterien der Zuordnung eines entwicklungspolitischen Vorhabens zur Förderung der Inklusion schreibt die Bundesregierung: „Die Entwicklung von praxisnahen und messbaren Kriterien für die inklusive Gestaltung von Vorhaben stellt derzeit alle Akteure der internationalen Zusammenarbeit vor große Herausforderungen.“ Man sei auf nationaler und internationaler Ebene im Austausch mit anderen Akteuren und suche nach Lösungen. Im Rahmen des Thementeams „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ sollen im Jahr 2015 entsprechende Kriterien erarbeitet werden.
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