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Berlin: (hib/AW) Die Taskforce Schwabinger Kunstfund konnte bislang drei Gemälde aus der Sammlung von Cornelius Gurlitt mit „höchster Wahrscheinlichkeit“ als sogenannte NS-Raubkunst identifizieren. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3488) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3105) hervor. Die Gemälde „Reiter am Strand“ von Max Liebermann, „Sitzende Frau“ von Henri Matisse und „Das Klavierspiel“ von Carl Spitzweg seien während der NS-Zeit ihren rechtmäßigen Besitzern entzogen wurden. Bei 507 Werken aus Gurlitts Sammlung konnte nach Regierungsangaben hingegen ausgeschlossen worden, dass es sich um NS-Raubkunst handelt. So seien in 276 Fällen die Werke als rechtmäßiges Eigentum der Familie Gurlitt eingestuft worden. 231 Werke seien zwar im Rahmen der NS-Aktion „Entartete Kunst“ beschlagnahmt worden, hätten sich aber schon vor 1933 im Besitz öffentlicher Museen und Sammlungen befunden. Von den insgesamt 1.258 Werken der Sammlung Gurlitt habe die Taskforce 1.230 einem bestimmten Künstler zuordnen können. Diese Zuordnung sei die Voraussetzung für die Provenienzforschung, die auch im kommenden Jahr fortgesetzt worden. In der Vereinbarung vom 24. November zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern und dem Kunstmuseum Bern, in dessen Besitz die Sammlung Gurlitt mit Ausnahme der NS-Raubkunst übergehen soll, sei die weitere Provenienzforschung vereinbart. Die als Raubkunst identifizierten Werke hingegen sollen an ihre rechtmäßigen Besitzer beziehungsweise Erben restituiert werden.
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