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Berlin: (hib/MIK) Das Fahrpersonalgesetz für Lkw-Fahrer wird geändert. Dies beschloss der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochvormittag, indem er den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes (18/3254) in geänderter Fassung mit großer Mehrheit annahm. Lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Mit dem Gesetz soll die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 umgesetzt werden, in der die Wirksamkeit und die Effizienz des Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung sowie die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer geregelt. Für die Umsetzung ist unter anderem eine Anpassung der Fahrpersonalverordnung und der Bußgeldvorschriften erforderlich.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden unter anderem der Bußgeldrahmen für Verstöße von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt und die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden der Länder erweitert. Damit übernimmt der Bundestag Anregungen des Bundesrates.
Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme weiter, dass das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit der Fahrer im Lkw oder in dessen unmittelbarer Nähe in einer nichtfesten Unterkunft durch Rechtsänderungen verhindert wird. Die Abgeordneten die Koalition wiesen darauf hin, dass dies sinnvollerweise europaweit geregelt werden müsse.
Über den Gesetzentwurf wird der Bundestag abschließend am Donnerstag entscheiden.
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