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Berlin: (hib/JBB) Trotz einer größeren Hinwendung gegenüber Deutschland und der EU gibt es in Weißrussland keine Anzeichen von mehr Offenheit im politischen und menschenrechtlichen Bereich. Die Opposition ist fortgesetzten Repressalien ausgesetzt und das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlungsfreiheit und die Pressefreiheit sind weiterhin eingeschränkt. Das sagte eine Vertreterin des Auswärtigen Amtes am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages. Sie informierte die Abgeordneten über die menschenrechtliche Situation in Weißrussland, insbesondere über die Situation der Opposition vier Jahre nach der Niederschlagung der Proteste gegen die Wahlfälschung im Zuge der Präsidentschaftswahlen im Dezember 2000.
Obwohl das Land immer noch hochgradig von Russland abhängig sei, habe der weißrussische Präsident Lukaschenko klare Zeichen gesetzt, sich von Putin abzugrenzen und sich mehr zur EU zu orientieren. Die Vertreterin sagte, im Hinblick auf die Ukraine-Krise präsentiere sich Präsident Lukaschenko im Inneren als Garant für Stabilität und Sicherheit. Die Bevölkerung fürchte sich vor einem „Maidan-Effekt“, weshalb Lukaschenko Unterstützung erhalte. Die Opposition hingegen bleibe schwach. Zum einen müsse sie innerhalb enger Grenzen arbeiten und sei dauernden Schikanen ausgesetzt. So müsse man sich zum Beispiel registrieren, bevor man politische Kundgebungen veranstalten wolle. Wer dagegen verstoße, riskiere bis zu drei Jahre Haft. Zum anderen genieße die Opposition kaum Vertrauen in der Bevölkerung, da die Opposition zerrissen und uneinig sei. So hätten sich die Oppositionsparteien nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten für die kommende Präsidentschaftswahl geeinigt, sagte die Berichterstatterin.
Allerdings leide die Opposition auch unter fortgesetzten Repressionen. Anstatt großer Prozesse gebe es immer mehr kleinteilige Einschränkungen und Schikanen. Oppositionelle würde wegen kleiner Delikte wie Fluchen oder Rowdytum verhaftet oder mit Geldstrafen belegt. Zwar seien in letzter Zeit viele politische Häftlinge freigekommen, allerdings ohne Rehabilitierung. Deshalb gelten sie als vorbestraft und könnten wegen kleinster Verstöße gegen die strengen Auflagen wieder belangt werden. Davon werde auch reger Gebrauch gemacht.
Positiv sei, dass die weißrussische Regierung angekündigt habe, EU-Wahlbeobachter ins Land kommen lassen zu wollen und die OSZE-Medienbeauftragte 2014 zwei Mal in Belarus war. Das Internet sei noch frei, werde aber streng beobachtet. Die Zivilgesellschaft sei im ganzen Land aktiv, bleibe aber politisch schwach. Die Todesstrafe, die Belarus als letztes Land in Europa noch hat, sei 2014 insgesamt drei Mal verhängt worden. In einem Referendum im Jahr 1996 sprach sich die weißrussische Bevölkerung mehrheitlich für die Todesstrafe aus, worauf die Regierung von Präsident Lukaschenko immer verweise. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die deutschen politischen Stiftungen wieder nach Belarus zurückkommen könnten.
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