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Berlin: (hib/ROL) Auf dem Gelände der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) erfolgt eine Abklinglagerung der bestrahlten Brennelemente bis zum Erreichen der Transportfähigkeit. In der Betriebsgenehmigung des FRM II ist dargelegt, dass die bestrahlten Brennelemente nach erfolgtem Abklingen zur Zwischenlagerung in das Transportbehälterlager Ahaus gebracht werden. Ein entsprechender Vertrag zwischen der Brennelement Zwischenlager Ahaus GmbH und der Technischen Universität München wurde bereits vor der Inbetriebnahme des FRM II geschlossen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3516) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (18/3244). Nach der Zwischenlagerung sei eine Endlagerung der bestrahlten Brennelemente als wärmeentwickelnde, radioaktive Abfälle geplant. Eine Konditionierung sei bislang nicht vorgesehen
Laut einer Mitteilung der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) sollen Brennelemente der FRM II ab dem Jahr 2018 in das Atommüll-Zwischenlager Ahaus (NRW) transportiert und eingelagert werden. Die Brennelemente enthalten hochangereichertes Uran (HEU). Die Aufbewahrungs-genehmigung hochradioaktiver Abfälle im Zwischenlager Ahaus sei laut Bundesamt für Strahlenschutz bis zum 31. Dezember 2036 befristet, hatte die Linke in ihrer Anfrage geschrieben und gefragt, welche Art von Brennelementen im FRM II seit Betriebsbeginn eingesetzt werden und wie hoch diese jeweils mit welchen Spaltstoffen angereichert sind.
Grundsätzlich werde die FRM II durch die Technische Universität München in Garching betrieben. Sie befinde sich nicht in Bundesbesitz und werde nicht durch den Bund betrieben. Es bestehe lediglich eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der wissenschaftlichen Nutzung. Die atomrechtliche Verantwortung der TUM als Betreiberin des FRM II und ihre technische Verantwortung für den Reaktorbetrieb blieben davon unberührt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
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