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Berlin: (hib/CHE) Die Mindestlohn zielt nicht auf einen umfassenden Schutz der Arbeitnehmer, sondern soll lediglich verhindern, dass Arbeitnehmer zu unangemessenen Löhnen beschäftigt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3626) auf eine Kleine Anfrage (18/3435) der Fraktion Die Linke. Darin ging es der Fraktion vor allem um Möglichkeiten der Arbeitgeber, den Mindestlohn zu umgehen, indem sie Sonderzahlungen streichen. Dies hatte der Bundesverband der Systemgastronomie bereits angekündigt. Zu diesem konkreten Beispiel machte die Bundesregierung jedoch keine Angaben.
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