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Berlin: (hib/PK) Die Ausreise gewaltbereiter Islamisten wird nach Darstellung der Bundesregierung von den deutschen Sicherheitsbehörden genau analysiert und gegebenenfalls verhindert. Die zuständigen Behörden von Bund und Ländern träfen „die geeigneten und rechtlich zulässigen Maßnahmen, um Gefahren im Zusammenhang mit Reisebewegungen gewaltbereiter Personen in Krisenregionen zu begegnen“, heißt es in der Antwort der Regierung (18/3629) auf eine Kleine Anfrage (18/3469) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Weiter schreibt die Regierung: „Soweit konkrete Erkenntnisse vorliegen, die eine Gefahr im Zusammenhang mit der Ausreise erkennen lassen und die rechtlichen Voraussetzungen zur Verhinderung einer Ausreise vorliegen, ergreifen die zuständigen Behörden unter Berücksichtigung des Einzelfalls ausreisehindernde Maßnahmen.“ Darüber hinaus würden in jedem Einzelfall weitere „gefahrenabwehrende und gegebenenfalls statusrechtliche Maßnahmen“ geprüft.
Sowohl die Entscheidungen als auch die zu ergreifenden Maßnahmen oblägen dabei grundsätzlich den Ländern in eigner Zuständigkeit. Die Bundesregierung bewerte die im Einzelfall getroffenen Entscheidungen der Länder daher nicht.
Nach Angaben der Grünen-Fraktion hatte im ARD-Magazin „Monitor“ vom 2. Oktober 2014 ein Beamter des bayerischen Landeskriminalamtes geäußert, bis vor einiger Zeit „war man der Meinung, wenn jemand radikalisiert ist und sich radikalisiert hat und ausreisen möchte, dann hat man natürlich versucht, den auch ausreisen zu lassen oder auch durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Ausreise auch noch zu beschleunigen“. Die Fraktion wollte nun wissen, ob die Bundesregierung die Aussage des Beamten bestätigten könne.
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