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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat den „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2014“ als Unterrichtung (18/3682) vorgelegt. Wie darin erläutert wird, ist eine fundierte Risikoanalyse als Grundlage erforderlich, um die Frage ausreichend beantworten zu können, wie der Staat eine „bedarfs- und risikoorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz“ gewährleisten kann. Diese Risikoanalyse diene der vorausschauenden und strukturierten Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den bei ihrem Eintritt zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Ziel sei die Erstellung eines möglichst umfassenden, vergleichenden Überblicks über unterschiedliche Gefahren und Ereignisse in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und das bei ihrem Eintreten zu erwartende Schadensausmaß.
Die Durchführung der Risikoanalyse startete den Angaben zufolge im Jahr 2012 mit den Gefahren „Hochwasser“ und „Außergewöhnliches Seuchengeschehen“. 2013 und 2014 folgten Analysen für die Gefahren „Wintersturm“ und „Sturmflut“, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Aktuell werde die Risikoanalyse „Freisetzung von Stoffen aus Kernkraftwerken“ bearbeitet.
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