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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die Meldeverfahren in der sozialen Sicherung verbessern und vereinfachen. Dazu hat sie nun einen Gesetzentwurf (18/3699) für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vorgelegt. Darin werden ausgehend von dem Ergebnisbericht des Projektes „Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) verschiedene Lösungsvorschläge formuliert. Unter anderem sollen die technischen und organisatorischen Abläufe in den Meldeverfahren verbessert, wichtige Verfahrensbestandteile der elektronischen Melde- und Beitragsverfahren eindeutig definiert und die Möglichkeit zur elektronischen Übertragung von Bescheinigungsdaten an die Träger der Deutschen Rentenversicherung geschaffen werden. Außerdem soll der summarische Lohnnachweis in der Unfallversicherung bis 2019 fortgeführt werden.
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