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Berlin: (hib/PK) Das von der EU-Kommission Anfang Januar aus der Rezeptpflicht entlassene Notfallverhütungsmittel (Handelsname „ellaOne“) mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat wird demnächst auch in Deutschland frei verfügbar sein. Jedoch ist mit einer sofortigen Freigabe nicht zu rechnen, da die Arzneimittelverschreibungsverordnung geändert werden muss und zudem geprüft werden soll, wie „weiterhin eine gute Beratung für alle Notfallkontrazeptiva“ sichergestellt werden könne, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/3690) auf eine Kleine Anfrage (18/3639) der Fraktion Die Linke.
Um eine Gleichbehandlung zu erreichen, habe die Entscheidung der EU-Kommission letztlich zur Folge, dass auch die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (Handelsname „PiDaNa“) aus der ärztlichen Verschreibungspflicht entlassen werde, schreibt die Regierung in ihrer Antwort, die bereits kurz vor der Entscheidung der EU-Kommission fertiggestellt wurde.
Es müsse in den Zusammenhang entschieden werden, ob und welche Regelungen begleitend zu treffen seien, „und in welcher Weise ein aufeinander abgestimmtes Inkrafttreten der einzelnen Vorschriften gewährleistet werden kann“. Dazu würden nun Stellungnahmen aus der Wissenschaft, von Fachärzten, Apothekern und der Schwangerschaftsberatung eingeholt.
Nach geltendem Recht haben den Angaben zufolge junge Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Zu diesen Mitteln gehört auch die sogenannte „Pille danach“, mit der nach einer missglückten oder ausgebliebenen Verhütung eine Schwangerschaft noch Tage nach dem Geschlechtsverkehr verhindert werden kann. Die Regierung werde prüfen, welche Konsequenzen für die Erstattungsfähigkeit sich aus der Entlassung aus der Verschreibungspflicht gegebenenfalls ergäben.
Die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel gilt als gut erforscht und weitgehend frei von unerwünschten Nebenwirkungen. Die Pille ist in den meisten europäischen Staaten bereits rezeptfrei zu bekommen, in Deutschland ist hingegen noch eine ärztliche Verschreibung nötig.
Bisher hat sich die Bundesregierung geweigert, die Rezeptpflicht für den Wirkstoff Levonorgestrel aufzuheben, unter anderem mit der Begründung, gerade junge Frauen bräuchten vor einer solchen Entscheidung fachärztliche Beratung. Die Pille mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat wird von Gesundheitsexperten in höheren Dosen auch als mögliche Abtreibungspille angesehen.
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