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Berlin: (hib/STO) Um IT-gestütztes „Predictive Policing“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3703) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3525). Wie die Regierung darin schreibt, gibt es für ein IT-gestütztes „Predictive Policing“ keine allgemeinverbindliche Definition der Bundesbehörden. Allgemein lasse sich sagen, dass es sich um einen mathematisch-statistischen Ansatz handelt, der unter Nutzung von anonymen Falldaten und unter Annahme kriminologischer Theorien „Wahrscheinlichkeiten für eine weitere (gleichgelagerte) Straftat in einem abgegrenzten geografischen Raum in unmittelbarer zeitlicher Nähe (maximal sieben Tage) berechnet“. Der Fokus liege auf dem Deliktsbereich „Wohnungseinbruchdiebstahl“.
Eine zielgerichtete Auswertung einschlägiger kriminologischer Ansätze und Theorien im Kontext „Predictive Policing“ habe bislang noch nicht stattgefunden, heißt es in der Vorlage weiter. Das Bundeskriminalamt plane entsprechende Auswertungen durchzuführen. Schlussfolgerungen auf Basis der aktuellen Erkenntnisse wären verfrüht.
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