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Berlin: (hib/EIS) Es gibt Hinweise auf nicht gemeldete Anlandungen bei der Nordostatlantischen Makrele, jedoch sind genaue Mengen nicht bekannt. Das geht aus einer Unterrichtung (18/3855) der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Inkrafttretens der nationalen Bestimmungen zur Durchführung der europäischen IUU- und Kontrollverordnung auf die deutsche Fischereiwirtschaft und die Entwicklung der Fischbestände hervor. IUU-Fischerei ist die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei, die als eine der größten Gefahren für die nachhaltige Bewirtschaftung der lebenden aquatischen Ressourcen betrachtet wird. Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung mit Beschluss zur Novelle des Seefischereigesetzes (17/6332) im Dezember 2013 dazu aufgefordert, „drei Jahre nach Inkrafttreten der nationalen Bestimmungen zur Durchführung der IUU-Verordnung und der Kontrollverordnung das Parlament über die Auswirkungen zu unterrichten“.
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