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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu den von der Bundesregierung geplanten Verbesserungen beim Anlegerschutz beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 23. Februar 2015, stattfinden. Dabei geht es um den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (18/3786). Wie es in dem Entwurf heißt, sollen die Sparer im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Der Anlegerschutz soll in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut ausgeweitet werden. So sollen Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro hinaus geschützt sein, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch.
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