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Berlin: (hib/HLE) Auch wenn der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben in diesem Jahr angehoben werden müssen, sieht die Bundesregierung das Ziel eines ohne Neuverschuldung ausgeglichenen Bundeshaushalts 2015 und 2016 nicht gefährdet. Dies teilt sie in einer Antwort (18/3813) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3635) mit.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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