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Berlin: (hib/SCR) Sogenannte In-Camera-Verfahren nach § 99 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sollen nach Willen von Bündnis 90/Die Grünen neu geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (18/3921) vor. In-Camera-Verfahren sind ein Zwischenverfahren in Verwaltungsprozessen, in denen es um Informationen geht, die von Behörden als Geheimhaltungsbedürftig erklärt und daher nicht in das Hauptsachverfahren eingebracht werden. In dem Zwischenverfahren, für das eigene Spruchkörper eingerichtet worden sind, wird die behördliche Entscheidung unter Ausschluss des Klägers überprüft.
Laut Begründung der Grünen ist diese Regelung rechtstaatlich bedenklich. So liefere die geltende Norm bei sogenannten bipolaren Streitverhältnissen - ein Bürger klagt auf Grundlage von Informationsfreiheit oder dem Umweltinformationsgesetz gegen eine Behörde auf Akteneinsicht - „gerade noch rechtstaatlich hinnehmbare Ergebnisse“. Bei mehrpoligen Konstellationen, in denen private Dritte gemäß § 65 VwGO beigeladen werden, deren Berufs- und/oder Geschäftsgeheimnisse zum Beispiel betroffen sind, sei die Norm aber unzureichend, heißt es in der Begründung. Es sei dem Gericht im Hauptsachverfahren ohne Kenntnis der geheim gehaltenen Informationen nicht möglich, „die widerstreitenden Interessen am Schutz des Geheimnisses und am effektiven Rechtsschutz im Wege der praktischen Konkordanz in Ausgleich zu bringen“.
Als Lösung schlagen die Grünen vor, die für die Zwischenverfahren zuständigen Spruchkörper abzuschaffen und die Zuständigkeit dafür dem Gericht des Hauptsachverfahrens zu übertragen. Zusätzlich zum In-Camera-Zwischenverfahren soll künftig laut Gesetzentwurf auch ein In-Camera-Hauptverfahren möglich sein. Dies soll ein Kläger anstrengen können, wenn im Zwischenverfahren die Geheimhaltungsbedürftigkeit bejaht worden ist. Das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör käme in diesem Verfahren dann zwar nicht zur vollen Geltung, das Gericht habe aber durch Einsicht in die betreffenden Informationen eine bessere Grundlage, um zu urteilen. Dies stelle eine Besserstellung der Rechtsschutzsuchenden dar, argumentieren die Grünen.
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