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Berlin: (hib/JOH) Die für das Jahr 2020 in Deutschland anvisierte Treibhausgas-Emissionsobergrenze in Höhe von 749 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (t Co2-Äq) bezieht sich nach Angaben der Bundesregierung auf den Gesamtausstoß von Treibhausgasen aller Sektoren. Wie sie in einer Antwort (18/3874) auf eine Kleine Anfrage (18/3692) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, seien im Aktionsplan „Klimaschutz 2020“ keine Emissionsobergrenzen für einzelne Sektoren festgelegt worden. Er enthalte daher auch keine Abschätzungen zur Entwicklung der CO2-Emissionen des deutschen Kraftwerksparks bis 2020. Alle Sektoren seien angehalten, einen „angemessenen Beitrag“ zur Erreichung des Ziels beizutragen, betont die Regierung.
Der Klimaschutzplan legt fest, dass die Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um 40 Prozent reduziert werden sollen. In ihrem Projektionsplan aus dem Jahr 2013, auf den sie auch in der Antwort verweist, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Emissionen der Energiewirtschaft bis 2020 auf rund 306 Millionen t Co2-Äq zurückgehen werden. Als zentrale Klimaschutzmaßnahmen in diesem Sektor wertet sie den Emissionshandel, den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Steigerung der Energieeffizienz, also alle Maßnahmen zur Verringerung der Strom-, Wärme- und Kältenachfrage aus Kraftwerken der öffentlichen Versorgung.
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