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Berlin: (hib/JOH) Als Konsequenz aus dem Holzschutzmittelskandal in den 1980er-Jahren hat sich die Bundesregierung für eine umfassende EU-weite Regelung eingesetzt, um Biozidprodukte einer strengen Vermarktungskontrolle mittels eines Zulassungsverfahrens zu unterziehen. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/3978) auf eine Kleine Anfrage (18/3691) der Fraktion Die Linke schreibt, sei die EG-Biozid-Richtlinie aus dem Jahr 1998 durch das Biozid-Gesetz im Jahr 2002 in deutsches Recht umgesetzt worden. Die EG-Richtlinie sei schließlich durch die EU-Verordnung Nr. 528/2012 über das Bereitstellen auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten abgelöst worden. Sie gelte seit 1. September 2013 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und werde konsequent umgesetzt. Biozidprodukte würden danach nur noch zugelassen, wenn sie nachweislich keine unannehmbaren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt hätten.
Die Ermittlungen zum Holzschutzmittelskandal begannen vor 30 Jahren, nachdem bekannt geworden war, dass Holzbalken, Holzböden oder Wandverkleidungen mit Holzschutzmitteln behandelt worden waren, die giftige Inhaltsstoffe wie Pentachlorphenol (PCP) und Lindan enthielten. Der großzügige Einsatz dieser Holzschutzmittel in Innenräumen hatte zu teilweise schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bewohner geführt, unter anderem zu Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen und Atemlähmungen, bei langfristiger Exposition sogar zu Leber- und Nierenschäden. Das Verfahren gegen eine frühere Tochterfirma des Chemiekonzerns Bayer wurde 1996 durch Zahlung von vier Millionen D-Mark für Forschungszwecke an die Universität Gießen und 100.000 D-Mark an das Land Hessen eingestellt.
Die Bundesregierung berichtet, dass mit den Mitteln eine Stiftungsprofessur „Toxologie der Innenraumluft“ errichtet worden sei. Sie habe jedoch keine Kenntnis über erbrachte Forschungsleistungen. Die betroffenen Verbraucher erhielten von der Bundesregierung keine finanzielle Unterstützung. Über eine etwaige Unterstützung der Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Außerdem kann sie keine Angaben darüber machen, in wie vielen Haushalten in Deutschland von 1950 bis 1990 gesundheitsgefährdende Holzschutzmittel zum Verstreichen im Wohnbereich angewendet worden seien. Es liegen ihr auch keine wissenschaftlichen Untersuchungen darüber vor, ob Bewohnern von vormals mit PCP- oder Lindan-haltigen Holzschutzmitteln gestrichenen Wohnhäusern heute noch nachweisbare gesundheitliche Gefahren drohen.
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