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Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium der Finanzen hat die Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten Griechenlands beantragt (18/4079). Dabei geht es um die Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hauptfinanzierungshilfevereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Griechenlands um bis zu vier Monate bis zum 30. Juni 2015, schreibt das Finanzministerium.
„Dieser Antrag wird gestellt unter der Voraussetzung, dass Griechenland eine erste Liste von Reformmaßnahmen vorlegt und die drei Institutionen dazu ihre Einschätzung abgeben, dass diese Maßnahmen einen ausreichend umfassenden Ausgangspunkt für einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung darstellen“, heißt es in dem Antrag. Ein zustimmender Beschluss des Deutschen Bundestages zu dem Antrag würde es dem Vertreter der Bundesregierung in der EFSF ermöglichen, eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist für Darlehen im Rahmen des noch laufenden, zweiten makroökonomischen Anpassungsprogramms um bis zu vier Monate bis zum 30. Juni 2015 sowie einer entsprechenden Regelung in Bezug auf bereits im laufenden Programm ausgezahlte Finanzhilfen in Form von EFSF-Anleihen zum Zwecke der Bankenrekapitalisierung und -abwicklung zuzustimmen. Ziel der Verlängerung sei der ordnungsgemäße Abschluss der Programmüberprüfung. Zudem gebe eine Verlängerung Zeit für Beratungen über etwaige Anschlussvereinbarungen, schreibt das Bundesfinanzministerium.
Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar 2012 dem Abschluss einer Vereinbarung über die Gewährung einer Notmaßnahme des EFSF zugunsten der Hellenischen Republik in Form von Darlehen zugestimmt, heißt es zur Begründung. Die letzte Tranche des Darlehens in Höhe von 1,8 Milliarden Euro stehe nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen noch zur Auszahlung an.
Nachdem der Deutsche Bundestag am 18. Dezember 2014 einer Verlängerung der Bereitstellungsfrist um zwei Monate zugestimmt hat, ende diese am 28. Februar 2015. Griechenland habe am 18. Februar 2015 eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist der bestehenden Finanzhilfevereinbarung beantragt. Die Eurogruppe habe sich am 20. Februar 2015 darauf verständigt, eine Verlängerung des jetzigen Programms unter den in ihrer Erklärung am selben Tag vereinbarten Bedingungen zu unterstützen. Ziel der Programmverlängerung sei der erfolgreiche Abschluss der laufenden Programmüberprüfung auf Basis der Bedingungen der bestehenden Vereinbarung. Dabei könne die im Programm gegebene Flexibilität berücksichtigt werden.
Griechenland und die drei (bisher als Troika bekannten) Institutionen werden aufgefordert, die Arbeiten für einen erfolgreichen Abschluss sofort aufzunehmen. Griechenland habe sein klares Bekenntnis bekräftigt, allen finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern vollständig und pünktlich nachzukommen, heißt es in dem Antrag weiter. Daneben habe sich das Land verpflichtet, angemessene Primärüberschüsse im Staatshaushalt sicherzustellen, um Schuldentragfähigkeit entsprechend der Erklärung der Eurogruppe vom November 2012 zu erreichen. Zudem habe Griechenland sich verpflichtet, keine bereits umgesetzten Maßnahmen rückgängig zu machen und einseitig keine Maßnahmen umzusetzen, die die Haushaltsziele, die wirtschaftliche Erholung oder die Finanzstabilität gefährden würden. Die Bewertung obliege den Institutionen.
Der Bundestag will am kommenden Freitag ab 9 Uhr über den Antrag des Finanzministeriums beraten und nach der 96-minütigen Debatte entscheiden.
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