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Berlin: (hib/HLE) Die Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung summieren sich bis zum Jahr 2013 auf rund 71 Milliarden Euro. Im Jahr 2013 waren es eine Milliarden Euro, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (18/4020) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3869), die sich unter anderem nach der psychosozialen Versorgung von Überlebenden der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik und deren Folgegenerationen erkundigt hatte. Wie die Bundesregierung schreibt, sei im Rahmen der Entschädigung für NS-Unrecht eine Fülle von Regelungen getroffen worden, die für die unterschiedlichen Personenkreise, die von nationalsozialistischem Unrecht betroffen waren, gelten würden.
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