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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung zeichnet für die Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik 2014 ein gemischtes Bild: Auf der einen Seite gebe es „große Erfolge wie die Vernichtung der deklarierten syrischen Chemiewaffenbestände und das Inkrafttreten des Vertrags über den Waffenhandel (ATT)“ heißt es in dem als Unterrichtung vorliegendem Jahresabrüstungsbericht 2014 (18/4270). Dank des Genfer Aktionsplans habe zudem der Ausbau des iranischen Atomprogramms vorläufig gestoppt und in Teilen rückgängig gemacht werden können; die Verhandlungen zu einer Lösung des Streits kämen voran. Auf der anderen Seite habe die Ukraine-Krise dringend benötigte Fortschritte deutlich erschwert, etwa bei der nuklearen Abrüstung. „Transparenz- und vertrauensbildende Maßnahmen der Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik sind aber gerade in Krisenzeiten dringend nötig: Sie können helfen, militärische Transparenz und Berechenbarkeit zu gewährleisten und wirken damit stabilisierend“, schreibt die Bundesregierung. Die Ukraine-Krise unterstreiche die große Bedeutung der vertrauensbildenden Mechanismen unter dem Wiener Dokument und dem Vertrag über den Offenen Himmel - „dem einzigen rechtsverbindlichen sicherheits- und vertrauensbildenden Maßnahme im Nato-Russland-Verhältnis“. Die Anpassung des Systems der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa an aktuelle Bedrohungsperzeptionen, Streitkräfteentwicklungen sowie Herausforderungen moderner Konflikte ist aus Sicht der Bundesregierung „dringender denn je“.
Auch im Bereich der Nuklearwaffen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf: Bereits vor dem Ausbruch der Ukraine-Krise sei deutlich geworden, dass die nukleare Abrüstung stagniert. Das Angebot einer neuen Abrüstungsrunde auf Basis des INF-Vertrages (Intermediate Nuclear Forces Treaty) von 1987, das US-Präsident Obama Russland im Juni 2013 in Berlin unterbreitet habe, bleibe gültig, sei aber von russischer Seite bisher nicht positiv aufgegriffen worden. „Trotz der angespannten Beziehungen zwischen den USA und Russland, die gemeinsam über 90 Prozent aller Nuklearwaffen verfügen, hat Deutschland 2014 für neue Abrüstungsgespräche geworben, den Expertenaustausch gefördert und dazu beigetragen, Gesprächskanäle offenzuhalten“, schreibt die Bundesregierung.
Ein wichtiger Schritt hin zu weiteren Fortschritten bei nuklearer Abrüstung wäre aus Sicht der Bundesregierung das Inkrafttreten des Atomwaffenteststoppvertrags (CTBT), der neben dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) das wichtigste Instrument gegen die Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung von Nuklearwaffen sei. Als Mitglied der sogenannten Gruppe der Freunde des CTBT werbe die Bundesregierung gegenüber Nichtmitgliedstaaten des CTBT um Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags, zuletzt während eines entsprechenden Treffens auf Ministerebene im September 2014 in New York. „Neben dem Inkrafttreten des CTBT wäre die Aufnahme von Verhandlungen über einen internationalen Vertrag über ein Produktionsverbot von Spaltmaterial für Waffenzwecke (FMCT), der für militärische Zwecke zur Verfügung stehendes Spaltmaterial und damit die Herstellung von Nuklearwaffen begrenzen würde, ein deutlicher Fortschritt.“ Deutschland sei Mitglied einer UN-Expertengruppe, die bis Sommer 2015 über Aspekte zur Aushandlung eines solchen Vertrages berät.
In der Frage des iranischen Atomprogramms gibt sich die Bundesregierung in ihrem Abrüstungsbericht verhalten optimistisch: Mit dem im Januar 2014 in Kraft getretenen Genfer Aktionsplan sei der Ausbau des iranischen Atomprogramms vorläufig gestoppt und in Teilen rückgängig gemacht worden. Im Gegenzug hätten die EU und die USA Teile ihrer Sanktionen suspendiert. Deutschland arbeite zusammen mit den Partnern der E3+3 (China, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Russland, USA) auf ein umfassendes und langfristiges Abkommen hin, das deutliche Beschränkungen für Irans Nuklearprogramm enthalten und über ein umfassendes Transparenzregime zur Vertrauensbildung innerhalb der internationalen Gemeinschaft beitragen soll. „Mit einem Abkommen sollen sämtliche Zweifel der internationalen Gemeinschaft an der ausschließlich friedlichen Ausrichtung des iranischen Nuklearprogramms<span> </span>ausgeräumt werden“, heißt es in der Unterrichtung.
Als einige weitere wichtige Vorhaben für das laufende Jahr benennt die Bundesregierung neben der „Förderung von Vertrauen und Sicherheit in Europa“ unter anderem die Kleinwaffenkontrolle, die Stärkung beziehungsweise Universalisierung des Bio- und des Chemiewaffenabkommens sowie des ATT-Vertrags und außerdem die rüstungspolitische Befassung mit Letalen Autonomen Waffensystemen im Rahmen der Vereinten Nationen.
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