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Berlin: (hib/JOJ) Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erstellt die Bundesregierung derzeit einen Leitfaden zur „konsequenten Einbeziehung der Belange behinderter Menschen in die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Vorhaben der Ministerien“. Das teilt sie in ihrer Antwort (18/4359) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4178) zum Thema Umsetzung der UN-BRK und Partizipation von Menschen mit Behinderungen mit. Zuständig für den Leitfaden ist das Bundesministerium Arbeit und Soziales, beteiligt werden die Focal Points der Bundesministerien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Schwerbehindertenvertretungen der Bundesministerien.
Künftig solle anhand dieses Leitfadens frühzeitig erkannt werden, welche Auswirkungen für Behinderte im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung zu erwarten seien, schreibt die Bundesregierung. Zudem beinhalte der Leitfaden „praktische Hilfen“ für die Beteiligung von Behindertenorganisationen. Die von der Linksfraktion vorgeschlagene einheitliche Übersetzung des englischen Wortes „participation“ als „Partizipation“, lehnt die Bundesregierung ab. Sie versteht den deutschen Begriff Teilhabe als übergeordneten Begriff. Den unterschiedlichen Inhalten der UN-BRK würde der Begriff Partizipation nicht gerecht werden, schreibt die Bundesregierung weiter.
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