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Berlin: (hib/SCR) Mit einem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz will die Bundesregierung die Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung regeln. Der entsprechende Gesetzentwurf (18/4201) enthält vor allem Durchführungsvorschriften für die ab 17. August 2015 anzuwendende Verordnung Nr. 650/2012, die das internationale Erbrecht betrifft.
In dem neuen Gesetz sollen Zuständigkeiten, Zulassung von Zwangsvollstreckungen und Ähnliches geregelt werden. Zudem plant die Bundesregierung, die gerichtlichen Zuständigkeiten nicht nur für das Europäische Nachlasszeugnis zu regeln, sondern auch die entsprechenden Regeln zum deutschen Erbschein anzugleichen. Für beides soll künftig möglichst dasselbe Gericht zuständig sein.
Zusätzlich zu dem Durchführungsgesetz will die Bundesregierung aus systematischen Gründen verfahrensrechtliche Regelungen zum Erbschein aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen. Zudem soll laut Bundesregierung eine Regelungslücke im Bereich der Gebühren in Grundbuchsachen geschlossen werden.
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